AGB's

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Allgemeine Reisebedingungen
der Firma Reisekreativ GmbH – gültig bei Vertragsschluss ab 1.7.2018

Die Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns und werden Inhalt des zwischen uns zustande kommenden Reisevertrages. Bei den vorliegenden Reisebedingungen handelt es sich um eine Konditionenempfehlung des Deutschen ReiseVerbandes e.V. (DRV). Sie ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB). Abweichungen werden in den Reiseausschreibungen ggf. deutlich hervorgehoben und haben Vorrang.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die detaillierte Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise.
1.1. Die Anmeldung kann uns per Post, Fax, e-mail oder per Buchungsformular auf unserer Homepage übermittelt werden. Kurzfristige Buchungen können im Ausnahmefall auch telefonisch erfolgen. Bei Anmeldung per Buchungsformular auf unserer Homepage bestätigen wir den Eingang auf elektronischem Weg, wobei diese Eingangsbestätigung noch keine Annahme des Buchungsauftrags darstellt. Bei Anmeldung über unsere Homepage haben Sie die Möglichkeit, das Buchungsformular vor Versand auszudrucken.
1.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebestätigung in Papierform zustande. Wir behalten uns vor, vor Vertragsschluss aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Leistung zu erklären. Weicht der Inhalt unserer Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot an Sie vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
1.3. Vorvertragliche Informationen oder diese Reisebedingungen werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrags, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
1.4. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist (z.B. bei Ihnen zuhause), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1. Wir dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Für Reisen, die weniger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung einschließen und unter € 500 kosten, ist kein Sicherungsschein erforderlich. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises (mindestens aber 50,- €) pro Person innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens drei Wochen vor Reisebeginn fällig. Sollten sich aufgrund einzelner Leistungen (z.B. Eintrittskarten) frühere Fälligkeiten ergeben oder ein höherer Anzahlungsbetrag erforderlich sein, weisen wir im jeweiligen Reiseausschreiben gesondert darauf hin. Prämien für Reiseversicherungen sowie Stornogebühren sind sofort zu bezahlen.
2.2. Leisten Sie die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, sind wir berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Leistungsänderungen

3.1. Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die wir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt haben, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Wir werden Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund schriftlich informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, innerhalb der gesetzten angemessenen Frist, die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Reagieren Sie auf unsere Mitteilung nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

4. Preisänderung vor Vertragsabschluss

Wir behalten uns vor, den Reisepreis nach Veröffentlichung im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse anzupassen. Ebenso behalten wir uns vor, den Reisepreis vor Vertragsabschluss anzupassen, wenn die Reise nur noch durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente verfügbar ist.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber uns unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Adresse zu erklären. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist. Wir können keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3. Unseren Entschädigungsanspruch haben wir zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des möglichen Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Bei Zugang nach Büroschluss bzw. bei Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen gilt der nächste Arbeitstag als Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung.

Pauschalierte Entschädigung in % des Reisepreises (Vorbehalt s. 5.4.!):

a) Flugreisen
bis 65 Tage vor Reiseantritt 15%
ab 64 – 31 Tage vor Reiseantritt 15% (jedoch mindestens € 160)
ab 30 – 22 Tage vor Reiseantritt 30%
ab 21 – 15 Tage vor Reiseantritt 40%
ab 14 – 7 Tage vor Reiseantritt 60%
ab 6 Tage vor Reiseantritt 70%
am Tag des Reiseantritts 90%

b) Busreisen
bis 30 Tage vor Reiseantritt 15%
ab 29 – 22 Tage vor Reiseantritt 25%
ab 21 – 15 Tage vor Reiseantritt 40%
ab 14 – 7 Tage vor Reiseantritt 50%
ab 6 Tage vor Reiseantritt 70%
am Tag des Reiseantritts 90%

Sollten bei einzelnen Reisen abweichende Rücktrittspauschalen gelten (z.B. bei Kreuzfahrten, Zugreisen, Fernreisen, Kombinationen Schiff/Zug, Tagesfahrten etc.) weisen wir im jeweiligen Reiseausschreiben ausdrücklich darauf hin. Bei Stornierung von Eintrittskarten (Theater, Konzert, Musical etc.) fallen in der Regel 100% Stornokosten an.

5.4. Wir behalten uns vor, anstelle der oben genannten Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind (z.B. bei Reisen, die eine Flugbeförderung mit Sondertarifen beinhalten). In diesem Fall werden wir die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
5.5. Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.6. Ihr gesetzliches Recht, gemäß $651e BGB durch rechtzeitige Mitteilung einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Bitte beachten Sie insbesondere: Tritt eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein, so haften Sie und die Ersatzperson uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

6. Umbuchung

Sie haben keinen Anspruch nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, in der Regel nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt

8. Rücktritt durch den Veranstalter

8.1. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wir können wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu dem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss. Sollte zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, können wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. In diesen Fällen erhalten Sie auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8.2. Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert werden. In diesem Fall erklären wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich zurück erstattet.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei einer Kündigung durch uns behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

10.1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Versäumen Sie schuldhaft, uns einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, so dass wir keine Möglichkeit hatten, Abhilfe zu schaffen, können Sie weder Minderungs- noch Schadenersatzansprüche geltend machen. Bitte geben Sie Ihre Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis. Wenden Sie sich dabei bitte zunächst an Ihre Reisebegleitung von Reisekreativ. Ist keine Reisebegleitung vorhanden, wenden Sie sich an unsere örtliche Vertretung im Zielgebiet. Sollte keine örtliche Vertretung vorhanden und vertraglich nicht geschuldet sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die nötigen Informationen über die Erreichbarkeit von uns bzw. von unserer Vertretung erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Die Reisebegleitung bzw. unsere Vertretung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.2. Falls Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach $651l BGB kündigen, müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.3. Reiseunterlagen: Sie haben uns zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten.

11. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

Schäden, Verlust oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unserer Reisebegleitung, unserer örtlichen Vertretung bzw. uns anzuzeigen.

12. Beschränkung der Haftung

12.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn wir diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig kennzeichnen, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.

13. Geltendmachung von Ansprüchen

13.1. Reisevertragliche Ansprüche nach $ 651i BGB sind uns gegenüber unverzüglich geltend machen. Sie verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
13.2. Wir nehmen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern dies verpflichtend würde, weisen wir in geeigneter Form darauf hin. Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen zuerst genannte ausführende Fluggesellschaft, werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

15.1. Wir unterrichten Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt.
15.2. Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
15.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Verpflichtungen schuldhaft verletzt.

16. Reiseschutz / Reiseversicherungen

In unseren Reiseprogrammen sind in der Regel keine Versicherungen enthalten. Bitte sorgen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisekrankenversicherung mit Rücktransport). Wir bieten Ihnen die Versicherungsprodukte der ELVIA, einer Marke der Global Assistance Allianz, an und beraten Sie gerne.

17. Datenschutz

Die mit der Anmeldung erfassten Daten werden ausschließlich zur Reiseabwicklung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenbetreuung verwendet. Der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit unter der unten angegebenen Adresse widersprechen. Unsere Datenschutzerklärung ist einzusehen unter www.reisekreativ.de

18. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge.

Stand der Bedingungen: 1. Juli 2018


Veranstalter:
Reisekreativ GmbH
Dr.-Gessler-Str. 45
93051 Regensburg
Telefon 0941 99 25 04 94
Fax 0941 99 25 04 97
E-Mail: info@reisekreativ.de
www.reisekreativ.de

Sitz und Amtsgericht Regensburg, HRB 12126
Geschäftsführerin: Brigitte Matok

Bürozeiten:
Montag/Mittwoch/Freitag:
10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag/Donnerstag:
10.00 Uhr – 13.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Änderungen vorbehalten

Adresse

Reisekreativ GmbH
Dr. Gessler Str. 45
93051 Regensburg

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